TATTVA - achtsamer Yoga- und Sportverein zur Förderung der ganzheitlichen Gesundheitspflege (im folgednen kurz TATTVA genannt) stellt die Website und Facebook Site („Websites“) für Nutzer nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen bereit.
Mit Inanspruchnahme der auf unserer Website angebotenen Projekte erkennt der Nutzer die Geltung dieser Nutzungsbedingungen an. Soweit der Nutzer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, fordert TATTVA dazu auf, die Websites nicht zu besuchen. TATTVA behält sich das Recht vor, Nutzer im Rahmen von Angeboten auf Websites nicht zu berücksichtigen, sofern Nutzer diese Nutzungsbedingungen und/oder etwaige Zusatzbedingungen nicht einhalten und/oder nicht akzeptieren oder TATTVA daran ein anderes berechtigtes Interesse hat. TATTVA ist nicht dazu verpflichtet, bereit gestellte Inhalte, Dienste, Daten oder sonstige Informationen für einen bestimmten Zeitraum abrufbar bereit zu stellen. TATTVA kann jederzeit den Inhalt der Websites ändern, bearbeiten, kürzen, ergänzen und/oder löschen, ohne die ursprüngliche Version zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus kann TATTVA in freiem Ermessen zu jeder Zeit diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und/oder ergänzen. Nach Änderung der Nutzungsbedingungen erkennt der Nutzer mit fortgesetzter Inanspruchnahme der Websites die geänderten Nutzungsbedingungen als Grundlage für seine Nutzung an.
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Wir bitten dich, die Zahlungen so vorzunehmen, wie sie in der Reservierungsbestätigung angeführt sind. Anzahlungen betragen in der Regel bei Veranstaltungen und Weiterbildungen € 100,- und bei Ausbildungen bis zu 600,- Euro.
Einige Ausbildungen bestehen aus 2 oder mehreren Teilen, für die man sich nur als Ganzes anmelden kann. Bei diesen Ausbildungen sind Belegungen nur eines Ausbildungsteils nicht möglich, ebenso keine Rückerstattungen nach Beginn des ersten Ausbildungsabschnittes.
Falls du deinen Wunsch bzgl. Fahrgemeinschaft mitteilst (aktiv oder passiv) werden wir deine Daten (E-Mail und Tel.-Nr.) an alle anderen Kurs- oder Veranstaltungs-Teilnehmer weitergeben.
Erst nach Bestätigung ist unser Bildungsangebot für alle Aus- und Weiterbildungen, bei Vorliegen der entsprechenden Förderungswürdigkeit des Teilnehmers grundsätzlich förderbar.
Wichtig: Wir können keine Garantie für eine Förderung geben. Um als Teilnehmer Fördergelder zu erhalten sind meist mehreren Faktoren zu erfüllen. Wir empfehlen dir, vor Seminarstart dir über die Verfügbarkeit von Fördermitteln Bereitschaft des Förderinstitutes, Yoga-Ausbildungen zu fördern (z.B. werden derzeit in Tirol derzeit keine Yoga-Ausbildungen gefördert). Wir bitten dich um Verständnis, dass wir bei "Nichtgewährung einer zu erwarteten Förderung" keine Verantwortung übernehmen können. Grundsätzlich bleibt der gesamte Teilnahmebeitrag fällig. Dennoch werden wir mit dir eine Lösung finden, die alle Möglichkeiten mit einbezieht.
Unsere vereinbarten Zahlungen werden durch Antrag, Gewähren und Erhalt einer Förderung bzw. durch Reduktion des Förderbetrages aufgrund Ausbildungsabbruch nicht berührt. Sollten wir von einem Bildungsträger (z.B. WAFF) aufgrund eines Ausbildungsabbruchs nur einen Teilbetrag vergütet bekommen, bleibt der Restbetrag vom Teilnehmer zu bezahlen.
Sehr gerne stellen wir, auf deinen Wunsch die erforderlichen Bestätigungen aus.
Jede LEH (Lehr-Einheit) dauert 45 Minuten.
Bei Rücktritt bitten wir dich um die schriftliche Form (z.B. E-Mail). Bei Rücktritt zwischen Anmeldung und Weiterbildungsbeginn werden wir die Anzahlung (meist € 100,- bis € 600,- einbehalten, welche allerdings für künftige Veranstaltungen herangezogen werden kann (de facto: Keine Stornogebühr).
Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage ist der gesamte Teilnahmebeitrag zu entrichten und innerhalb von 14 Tagen nach Seminar fällig. Auch dieser Betrag steht dann für künftige Veranstaltungen zu Verfügung.
Falls du zurücktreten musst (oder möchtest) kannst du alternativ, den Gesamtbetrag des Seminares bezahlen und erhält eine Gutschrift über den Gesamtbetrag deiner Einzahlung).
Wird eine Veranstaltung abgebrochen, so ist der Gesamtbetrag der Veranstaltung fällig. Eventuelle Restzahlungen sind mit dem Termin des Abbruches fällig. Diese Beträge stehen dir dann wieder als „Gutschrift“ für künftige Veranstaltungen zur Verfügung. Storno eventueller Zimmerbuchungen sind direkt mit dem Seminarhaus abzuwickeln.
Wenn das zu Ende bringen einer begonnenen Aus- oder Weiterbildung, oder eines Seminars nicht möglich ist, kann auf eine spätere vergleichbare Veranstaltung umgebucht werden.
Aufgrund innerbetrieblichen oder äußeren Umständen, könnte es sein, dass geplante Termin umzuorganisieren sind. Deshalb müssen wir uns Änderungen (von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Ausbildungsleitern sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen vorbehalten. Sollte dies der Falls sein, werden wir umgehend alle Betroffenen schnellstmöglich informieren. Eine erfolgte Terminänderung ist grundsätzlich kein Anlass zum Rücktritt von der Teilnahme. Falls es für dich nicht möglich ist, an den geänderten Terminen mit dabei zu sein, werden wir dir eventuell bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück erstatten.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch kurzfristige Erkrankung des Ausbildungsleiters besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Die Kursgebühren werden in diesem Fall gänzlich erstattet. Ersatz für entstandene Aufwendungen (Anreise, Nächtigungs- und Stornokosten in Unterkünften) und sonstige Ansprüche gegenüber sind daraus nicht abzuleiten. Dennoch werden wir versuchen auch hier Lösungen mit allen betreffenden Personen zu finden.
Muss eine Veranstaltung aufgrund des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Kursbeiträgen. Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Konto. Üblicherweise erfolgt die Absage einer nicht zustande gekommenen Aus- oder Weiterbildung spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn.
Wir bitten um dein Verständnis, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Vorliegen schwerwiegender Gründe Teilnehmer von einer weiteren Teilnahme an einer Veranstaltung auszuschließen. Gründe können sein: Zerstörerisches, destruktives Verhalten gegenüber Teilnehmern oder Kursleitern oder Seminarhäusern, Zahlungsunwilligkeit und Zahlungsverzug, oder Handlungen, die die Ausbildungsziele der Veranstaltung gefährden. In einem solchen Fall bleibt der gesamte Kostenbeitrag für die betreffende Veranstaltung zu leisten, es steht keine Preisreduktion bzw. Rückvergütung zu.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung bei den Yogalehreraus- und –Weiterbildungen setzt voraus, dass
Skripten und Unterlagen zu den Veranstaltungen sind grundsätzlich im Teilnahmebeitrag enthalten. Die von TATTVA ausgegebenen Unterlagen dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung digital oder auf anderem Wege veröffentlicht, vervielfältigt oder in anderer Weise für unternehmerische Zwecke genutzt werden.
Wir können leider keine Haftung für persönliche Gegenstände der Teilnehmer übernommen. TATTVA haftet auch nicht für das persönliche Verhalten oder allfälliges Fehlverhalten der Teilnehmer untereinander. Für Verletzungen, die im Zuge einer unsachgemäßen Ausführung einer Übung durch die Teilnehmer geschehen, wird von uns TATTVA keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei uns TATTVA erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber TATTVA geltend gemacht werden.
Für Teile des Online-Angebotes bestehen gesonderte Nutzungs- und/oder Teilnahmebedingungen. Diese werden von TATTVA jeweils ausdrücklich gekennzeichnet und angezeigt und sind für die jeweilige Nutzung dieser Teile ebenfalls bindend. Ein Rechtsanspruch auf Betrieb und Nutzung des Internet Angebots besteht nicht.
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